Presserecht.
"Eine Lüge, oft genug wiederholt, wird zur Wahrheit"
(Verfasser unbekannt)
In der modernen Informationsgesellschaft können Presse,
Fernsehen, Rundfunk und Internet sehr schnell den Ruf und
das Ansehen von Personen, Familien, Unternehmen und
Parteien massiv beschädigen. Oft genügt eine einzige
falsche Meldung, ein kompromittierendes Foto oder eine
beleidigende Äußerung, um nicht nur Unmut und Ärger des
Betroffenen zu erregen und einer Vielzahl von Menschen ein
völlig falsches Bild zu vermitteln, sondern ganze
Existenzen, Karrieren und mühsam erarbeitete Erfolge
zunichte zu machen. Nicht ohne Grund heißt es über Presse
und Medien, sie seien die vierte Gewalt im Staat.
Jedermann, auch der ganz gewöhnliche Durchschnittsbürger,
kann sich plötzlich in der Boulevardpresse oder im Internet
wiederfinden - in Vorgängen und Zusammenhängen, mit denen
er überhaupt nichts oder nur in ganz anderer Weise zu tun
hat. Oder mit einer Abbildung, die ohne sein Einverständnis
entstanden oder veröffentlicht worden ist.
Wenn auch über Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation
unwahre Tatsachen behauptet werden, wenn Sie beleidigt,
ohne Ihre Erlaubnis fotografiert oder im Internet
verleumdet worden sind oder wenn Ihre Ehre in anderer Weise
verletzt wurde, dann sollten Sie keine Zeit verlieren, um
Ihren guten Ruf wiederherzustellen. Lassen Sie sich über
Abwehrmöglichkeiten, Schadensersatzansprüche und
Gegenmaßnahmen rechtzeitig beraten und versäumen Sie keine
Ausschlußfrist!
Meine Kanzlei steht
Ihnen in folgenden Bereichen zur
Verfügung:
- Schutz des Persönlichkeitsrechtes
- Abmahnung
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
- Widerruf und Gegendarstellung in Presse, Fernsehen,
Rundfunk und Internet
- einstweilige Verfügungen und Eilverfahren
- Recht am eigenen Bild
- Schadensersatz
- Strafanzeige und Begleitung im Strafverfahren
- Disziplinarrecht und Dienstaufsichtsbeschwerden