Presserecht.

"Eine Lüge, oft genug wiederholt, wird zur Wahrheit" (Verfasser unbekannt)


In der modernen Informationsgesellschaft können Presse, Fernsehen, Rundfunk und Internet sehr schnell den Ruf und das Ansehen von Personen, Familien, Unternehmen und Parteien massiv beschädigen. Oft genügt eine einzige falsche Meldung, ein kompromittierendes Foto oder eine beleidigende Äußerung, um nicht nur Unmut und Ärger des Betroffenen zu erregen und einer Vielzahl von Menschen ein völlig falsches Bild zu vermitteln, sondern ganze Existenzen, Karrieren und mühsam erarbeitete Erfolge zunichte zu machen. Nicht ohne Grund heißt es über Presse und Medien, sie seien die vierte Gewalt im Staat.

Jedermann, auch der ganz gewöhnliche Durchschnittsbürger, kann sich plötzlich in der Boulevardpresse oder im Internet wiederfinden - in Vorgängen und Zusammenhängen, mit denen er überhaupt nichts oder nur in ganz anderer Weise zu tun hat. Oder mit einer Abbildung, die ohne sein Einverständnis entstanden oder veröffentlicht worden ist.

Wenn auch über Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation unwahre Tatsachen behauptet werden, wenn Sie beleidigt, ohne Ihre Erlaubnis fotografiert oder im Internet verleumdet worden sind oder wenn Ihre Ehre in anderer Weise verletzt wurde, dann sollten Sie keine Zeit verlieren, um Ihren guten Ruf wiederherzustellen. Lassen Sie sich über Abwehrmöglichkeiten, Schadensersatzansprüche und Gegenmaßnahmen rechtzeitig beraten und versäumen Sie keine Ausschlußfrist!

Meine Kanzlei steht Ihnen in folgenden Bereichen zur Verfügung:

- Schutz des Persönlichkeitsrechtes
- Abmahnung
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
- Widerruf und Gegendarstellung in Presse, Fernsehen, Rundfunk und Internet
- einstweilige Verfügungen und Eilverfahren
- Recht am eigenen Bild
- Schadensersatz
- Strafanzeige und Begleitung im Strafverfahren
- Disziplinarrecht und Dienstaufsichtsbeschwerden